Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Emsland

Auch zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sind Sie im Pflegezentrum St. Kilian jederzeit willkommen. Unsere Einrichtung befindet sich im emsländischen Esterwegen und bietet Räumlichkeiten für insgesamt 66 BewohnerInnen, welche natürlich auch die Möglichkeit haben, ihr Zimmer mit eigenen Möbeln zu ihrem Zuhause zu machen.

Weiterer Blick in den Wintergarten im Pflegezentrum St. Kilian

Unser breites Freizeitangebot – natürlich auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Verwandte und Freunde dürfen ich natürlich jederzeit in unserem Haus willkommen fühlen. Neben der Pflege umfasst die Betreuung unserer BewohnerInnen darüber hinaus auch eine Vielzahl von Freizeitangeboten:
 

  • Frischzubereitete verschiedene Kostformen aus der hauseigenen Küche
  • diversen Einkaufsmöglichkeiten erreichbar in nur 10 Gehminuten im Esterweger Ortskern
  • Ins Haus kommende Frisörin und Fußpflegerin
  • Nachtcafé
  • Katholischer und evangelischer Hausgottesdienst
  • Beschäftigungstherapie und spezielle Angebote gemäß § 43b SGB XI
  • Gesellige Gemeinschaftsaktivitäten wie z. B. jahres- und feiertagsbezogene Feiern, Sommerfeste und Grillabende

Darüber hinaus umfasst der Hausservice folgende Angebote:
 

  • Unterstützung beim Einzug
  • Erledigung kleinerer Reparaturen durch den Hausmeister
  • Wäscheservice jeglicher Art
  • Offener Mittagstisch
  • Essen auf Rädern
Zimmer im Pflegezentrum St. Kilian

Unser Leitfaden zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Dieser kleine Leitfaden soll Ihrer Orientierung auf dem Weg in die Kurzzeitpflege dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Fragen zu unserem Haus, seinen Zielsetzungen und Angeboten beantwortet Ihnen gerne unser Team.

1. Reichen Sie bitte die zur Heimaufnahme erforderlichen Unterlagen

  • Anmeldung zur Kurzzeitpflege
  • Erklärung zur Heimkostenfinanzierung
  • Ärztlicher Fragebogen

vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Aufnahme bei uns ein.

2. Beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Zuschuss zu den Kurzzeitpflegekosten bei Ihrer Pflegekasse.

Die Pflegekasse beteiligt sich pro Kalenderjahr mit einem Beitrag von bis zu 1.612 € für höchstens je 28 Tage Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege.

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beziehen und der Pflegegrad 2 oder höher zugeordnet wird, erläutern Sie bitte Ihrer Pflegekasse die Notwendigkeit der Betreuung in einem Alten- und Pflegezentrum und bitten um Zustimmung für die Heimaufnahme. Eine Erklärung der Pflegegrade finden Sie hier.

3. Spätestens am Tage des Einzuges in unser Haus müssen der Heimvertrag und eine Bürgschaftserklärung zwischen Ihnen und einem Angehörigen sowie unserem Haus geschlossen werden.

4. Bettwäsche und Handtücher werden von unserem Haus zur Verfügung gestellt. Sämtliche Flachwäsche wird durch unser Haus gewaschen.

5. Um Verwechslungen bei der Wäschereinigung zu vermeiden ist es ratsam, dass auch in Ihre gesamte Privatwäsche Namen eingenäht werden. Eine Bestelladresse für Namensschilder vermitteln wir Ihnen gerne. Auf Wunsch kann das Einpatchen der Namensschilder durch unser Haus in Auftrag gegeben werden. Nicht gekennzeichnete Wäsche wird nicht im Hause gewaschen. Für nicht gezeichnete Wäsche kann keine Haftung übernommen werden.

6. Vergessen Sie bitte nicht, Hausschuhe, Straßenschuhe, ggf. Schuhanzieher, Artikel zur Körper-, Mund- und Haarpflege (Seife, Zahnbürste, Zahnputzbecher, Prothesen-becher, Haarbürste, Badezusätze / Duschgel), Kosmetika, Bademantel, Nachthemden, Leibwäsche sowie Haus- und Straßenbekleidung mitzubringen. Es besteht die Möglichkeit ein Radio und / oder Fernsehgerät mitzubringen. Jedes Zimmer verfügt über einen Fernsehanschluss, sodass ein tadelloser Programmempfang sichergestellt ist.

7. Für jeden Bewohner besteht die Möglichkeit ein eigenes Telefon zu erhalten.

8. Folgende Unterlagen sollten Sie zu Ihrem Gastaufenthalt im Pflegezentrum St. Kilian mitbringen:

  • gültigen Personalausweis; dieser kann bei uns hinterlegt werden, damit er in Notfällen sofort verfügbar ist
  • Krankenversicherungskarte für ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Auf Wunsch übernehmen wir die diesbezügliche Verwaltung und stellen die rechtzeitige Weiterleitung an Ihren Hausarzt sicher
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ausweis über die Befreiung von der Zuzahlungspflicht von Arznei-, Verband- und Heilmitteln
  • bei Ledigen eine Kopie der Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder die Sterbeurkunde des Ehepartners in Kopie
  • alternativ hierzu das Familienstammbuch (kann in der Verwaltung hinterlegt werden)
  • aktuelle Rentenbescheide
  • vorvertragliche Informationen

9. In begrenztem Umfang können Sie bei der Heimleitung Geld und Wertsachen hinterlegen. Für Bargeld oder Wertgegenstände, die Sie im Zimmer in Verwahrung haben, können wir leider keine Haftung übernehmen.

10. Die ärztliche und fachärztliche Versorgung wird durch unser Haus sichergestellt. Sie haben selbstverständlich freie Arztwahl. Ihr Hausarzt ist uns ein willkommener Partner.

11. Durch Veränderung der Gesetzeslage ist es ab 01.01.2011 nicht mehr möglich, den Investitionskostenzuschuss durch den Landkreis erstattet zu bekommen.

12. Bringen Sie bitte Inkontinenzmaterial für den Zeitraum der Kurzzeit-/ Verhinderungspflege mit, da wir keine Möglichkeit der Rezepteinlösung haben.